Impressum Rechtliches
Die Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer. Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung. Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der Klasse C oder D erforderlich ist. Was kommt auf die Fahrer zu? 1. Die Grundqualifikation Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf, deren Lkw-Führerschein nach dem 10.09.2009 bzw. Bus-Führerschein nach dem 10.09.2008 ausgestellt wurde. Die Grundqualifikation kann auf drei Wegen erworben werden: • durch Besuch eines 140-stündigen Unterrichts plus theoretischer    Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation) • durch 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht • durch Berufsausbildung BKF/FiF 2. Regelmäßige Weiterbildung Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht in Einheiten von mindestens 7 Stunden. Sie ist also beispielsweise abgegolten, wenn 5-mal eine 7-stündige Weiterbildung besucht wurde. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt: • innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation   (sofern notwendig) • bis zum 10.09.2013* für alle gewerblichen Busfahrer • bis zum 10.09.2014* für alle gewerblichen Lkw-Fahrer Welche Strafen drohen? Nach Ablauf der Qualifikation kann diese nur durch eine erneute Grundqualifikation wiedererlangt werden. Läßt der Unternehmer Fahrten ohne entsprechende Weiterbildung zu, oder ordnet sie an, muss er mit einem Bußgeld von bis zu 20.000.- Euro rechnen. Fahrern, die ohne die nötige Weiterbildung weiter gewerblich fahren, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000.- Euro. * Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führer- scheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 9.9.2015 bei Busfahrern und bis ein- schließlich 9.9.2016 bei Lkw-Fahrern erfolgen. Alle 5 Jahre müssen Lkw-Fahrer 35 Stunden Weiterbildung in Präsenzveranstaltungen absolvieren. Dabei werden Kenntnisse aus folgenden Bereichen vermittelt: • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln • Rechtliche Grundlagen und deren Anwendung • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik
Der Profi im Straßenverkehr
HOME FAHRSCHÜLER BERUFSKRAFTFAHRER WEITERE KURSANGEBOTE NEWS GALERIE KONTAKT STELLENAUSSCHREIBUNGEN BERUFSKRAFTFAHRER