Die Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung.
Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken,
für die ein Führerschein der Klasse C oder D erforderlich ist.
Was kommt auf die Fahrer zu?
1. Die Grundqualifikation
Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf, deren Lkw-Führerschein nach dem
10.09.2009 bzw. Bus-Führerschein nach dem 10.09.2008 ausgestellt wurde.
Die Grundqualifikation kann auf drei Wegen erworben werden:
• durch Besuch eines 140-stündigen Unterrichts plus theoretischer
Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)
• durch 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht
• durch Berufsausbildung BKF/FiF
2. Regelmäßige Weiterbildung
Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht in Einheiten von
mindestens 7 Stunden. Sie ist also beispielsweise abgegolten, wenn 5-mal eine 7-stündige Weiterbildung besucht wurde.
Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt:
• innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation
(sofern notwendig)
• bis zum 10.09.2013* für alle gewerblichen Busfahrer
• bis zum 10.09.2014* für alle gewerblichen Lkw-Fahrer
Welche Strafen drohen?
Nach Ablauf der Qualifikation kann diese nur durch eine
erneute Grundqualifikation wiedererlangt werden.
Läßt der Unternehmer Fahrten ohne entsprechende
Weiterbildung zu, oder ordnet sie an, muss er mit einem
Bußgeld von bis zu 20.000.- Euro rechnen. Fahrern, die
ohne die nötige Weiterbildung weiter gewerblich fahren,
droht ein Bußgeld von bis zu 5.000.- Euro.
* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führer-
scheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem
Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis
einschließlich 9.9.2015 bei Busfahrern und bis ein-
schließlich 9.9.2016 bei Lkw-Fahrern erfolgen.
Alle 5 Jahre müssen Lkw-Fahrer 35 Stunden Weiterbildung in Präsenzveranstaltungen absolvieren. Dabei werden
Kenntnisse aus folgenden Bereichen vermittelt:
• Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
• Rechtliche Grundlagen und deren Anwendung
• Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik
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